Vertragsgestaltung Rechtsanwalt Wolfgang U. Büttner
„Gute Zäune machen gute Nachbarn.“
Robert Frost
Nur ein guter Vertrag hilft, sich zu vertragen
Verträge genießen in Deutschland eine große Freiheit. Ihr Inhalt kann weitgehend frei und ohne gesetzliche Vorgaben bestimmt werden. Was man allerdings sehr wohl braucht, sind fundierte Kenntnisse über die gesetzlichen Regelungen und Mischformen bestehender Vertragstypen, um die gestalterischen Freiräume klug nutzen zu können.
Ausgehend von Ihren Wünschen und Zielen, prüfen wir alle rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten samt ihren wirtschaftlichen Auswirkungen. Als Leitlinie dient uns immer Ihr langfristiger wirtschaftlicher Nutzen, gleich ob es um einen fremdformulierten oder einen selbst verfassten Vertragstext geht. Dazu gehören übrigens auch die Gestaltung und Prüfung Ihrer AGB und die Analyse der steuerlichen Folgen eines Vertrages. Auch der Frage, ob sich vertragliche Ansprüche faktisch durchsetzen lassen, gehen wir auf den Grund.
Die rechtssichere Umsetzung Ihrer Ziele ist unser Anspruch. Die Grundlage dafür bilden eine klare Struktur und eine Vertragssprache, die Auslegungsspielräume vermeidet.
Handels- und Gesellschaftsrecht
Gut, wer als Unternehmer von Anfang an einen Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht an seiner Seite hat. Gern begleiten wir Ihre unternehmerische Entwicklung. Und zwar in allen wichtigen Phasen – von der Gründung über die Gesellschaftsstruktur und die Umstrukturierung bis zur Nachfolgeregelung oder Auflösung von Gesellschaften.
Steuerrecht
In der unternehmerischen Steuergestaltung gibt es Spielräume. Diese zu (er)kennen ist wichtig. Und auch bei der gesellschaftsrechtlichen und erbrechtlichen Beratung haben wir das Steuerrecht stets im Blick. Immer abgestimmt auf Ihr Ziel haben wir im Blick, wo Sie Steuern sparen oder ein Steueraufkommen vermeiden bzw. reduzieren können. Erforderlichenfalls werden wir für Sie Einsprüche gegen Steuerbescheide einlegen, Verfahren vor den Finanzgerichten für Sie führen oder notwendigenfalls auch in einem steuerstrafrechtlichen Verfahren vertreten.
Erbrecht / Nachfolgeberatung
Die frühzeitige Planung der Unternehmensnachfolge braucht vor allem eins: Fingerspitzengefühl. Schließlich soll das Familienvermögen erhalten werden und die Übergabe Ihres Unternehmens oder auch Ihres Vermögens funktionieren – von der Umstrukturierung Ihres Unternehmens über die Nachfolgeregelung bis zu allen steuerlichen Auswirkungen und Ihrer privaten Altersvorsorge.
Vertragsgestaltung
Papier ist geduldig – zumal Vertragspartner den Inhalt von Verträgen grundsätzlich frei bestimmen können. Das birgt Chancen, aber auch Risiken. Wir kennen nicht nur die gesetzlichen Vertragstypen und deren gängige Mischformen, sondern auch die Besonderheiten bei Verträgen unter Kaufleuten. Wir lesen und gestalten auch das Kleingedruckte und nutzen den Rahmen und die Grenzen der Gestaltungsfreiheit, um Ihren Interessen wirkungsvoll Gehör zu verschaffen.
Öffnungszeiten: Mo. ‑ Fr. 9:00 ‑ 12:00 Uhr / Mo., Di., Do. 14:00 ‑ 17:00 Uhr