„Vererben ist eine Kunst, die zu Lebzeiten ausgeübt sein will.“

Autor unbekannt

Ruhe hat nur, wer sich in Ruhe zur Ruhe setzt

Wer mitten im Leben steht, tut sich schwer mit dem Loslassen. Dennoch sollten Sie als Firmeninhaber beizeiten Nachfolgeregelungen treffen, um Ihr Lebenswerk zu erhalten, familiäre Anteilsrechte zu bestimmen und Ihre private Vorsorge zu sichern. Dabei stehen wir Ihnen mit viel Fingerspitzengefühl zur Seite.

Stets beginnen wir mit einer detaillierten Analyse Ihrer betriebswirtschaftlichen und familiären Situation. Denn ob es um die gerechte Güterverteilung, die Stellung des Nachfolgers oder die Vermögensüberführung in Ihre Privatrücklagen geht – immer müssen unterschiedliche Rechtsbereiche berücksichtigt werden. Dazu gehören insbesondere das Gesellschaftsrecht, das Steuerrecht und das Erbrecht.

Menschliches Einfühlungsvermögen geht bei uns Hand in Hand mit der juristischen Gesamtschau. So tragen wir dazu bei, dass Sie zufrieden zurück und optimistisch nach vorn blicken können – weil Ihre Vergangenheit auch in Zukunft Früchte trägt.

Gerne beraten wir Sie aber auch in rein erbrechtlichen Themen wie z. B. die Errichtung eines Testaments, der Geltendmachung von Vermächtnis- oder Pflichtteilsansprüchen sowie der Klärung und Regelung sonstiger erbrechtlicher Fragethemen.

Zudem können Sie uns auch als Testamentsvollstrecker einsetzen.

Öffnungszeiten: Mo. ‑ Fr. 9:00 ‑ 12:00 Uhr / Mo., Di., Do. 14:00 ‑ 17:00 Uhr