Erbrecht / Nachfolgeberatung Rechtsanwalt Wolfgang U. Büttner
„Vererben ist eine Kunst, die zu Lebzeiten ausgeübt sein will.“
Autor unbekannt
Ruhe hat nur, wer sich in Ruhe zur Ruhe setzt
Wer mitten im Leben steht, tut sich schwer mit dem Loslassen. Dennoch sollten Sie als Firmeninhaber beizeiten Nachfolgeregelungen treffen, um Ihr Lebenswerk zu erhalten, familiäre Anteilsrechte zu bestimmen und Ihre private Vorsorge zu sichern. Dabei stehen wir Ihnen mit viel Fingerspitzengefühl zur Seite.
Stets beginnen wir mit einer detaillierten Analyse Ihrer betriebswirtschaftlichen und familiären Situation. Denn ob es um die gerechte Güterverteilung, die Stellung des Nachfolgers oder die Vermögensüberführung in Ihre Privatrücklagen geht – immer müssen unterschiedliche Rechtsbereiche berücksichtigt werden. Dazu gehören insbesondere das Gesellschaftsrecht, das Steuerrecht und das Erbrecht.
Menschliches Einfühlungsvermögen geht bei uns Hand in Hand mit der juristischen Gesamtschau. So tragen wir dazu bei, dass Sie zufrieden zurück und optimistisch nach vorn blicken können – weil Ihre Vergangenheit auch in Zukunft Früchte trägt.
Gerne beraten wir Sie aber auch in rein erbrechtlichen Themen wie z. B. die Errichtung eines Testaments, der Geltendmachung von Vermächtnis- oder Pflichtteilsansprüchen sowie der Klärung und Regelung sonstiger erbrechtlicher Fragethemen.
Zudem können Sie uns auch als Testamentsvollstrecker einsetzen.
Handels- und Gesellschaftsrecht
Gut, wer als Unternehmer von Anfang an einen Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht an seiner Seite hat. Gern begleiten wir Ihre unternehmerische Entwicklung. Und zwar in allen wichtigen Phasen – von der Gründung über die Gesellschaftsstruktur und die Umstrukturierung bis zur Nachfolgeregelung oder Auflösung von Gesellschaften.
Steuerrecht
In der unternehmerischen Steuergestaltung gibt es Spielräume. Diese zu (er)kennen ist wichtig. Und auch bei der gesellschaftsrechtlichen und erbrechtlichen Beratung haben wir das Steuerrecht stets im Blick. Immer abgestimmt auf Ihr Ziel haben wir im Blick, wo Sie Steuern sparen oder ein Steueraufkommen vermeiden bzw. reduzieren können. Erforderlichenfalls werden wir für Sie Einsprüche gegen Steuerbescheide einlegen, Verfahren vor den Finanzgerichten für Sie führen oder notwendigenfalls auch in einem steuerstrafrechtlichen Verfahren vertreten.
Erbrecht / Nachfolgeberatung
Die frühzeitige Planung der Unternehmensnachfolge braucht vor allem eins: Fingerspitzengefühl. Schließlich soll das Familienvermögen erhalten werden und die Übergabe Ihres Unternehmens oder auch Ihres Vermögens funktionieren – von der Umstrukturierung Ihres Unternehmens über die Nachfolgeregelung bis zu allen steuerlichen Auswirkungen und Ihrer privaten Altersvorsorge.
Vertragsgestaltung
Papier ist geduldig – zumal Vertragspartner den Inhalt von Verträgen grundsätzlich frei bestimmen können. Das birgt Chancen, aber auch Risiken. Wir kennen nicht nur die gesetzlichen Vertragstypen und deren gängige Mischformen, sondern auch die Besonderheiten bei Verträgen unter Kaufleuten. Wir lesen und gestalten auch das Kleingedruckte und nutzen den Rahmen und die Grenzen der Gestaltungsfreiheit, um Ihren Interessen wirkungsvoll Gehör zu verschaffen.
Öffnungszeiten: Mo. ‑ Fr. 9:00 ‑ 12:00 Uhr / Mo., Di., Do. 14:00 ‑ 17:00 Uhr