„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Amschel Meyer Rothschild

Bei Steuern hilft manchmal das Gegensteuern

Steuer(nach)zahlungen können schlaflose Nächte bereiten. Das wollen weder Sie noch wir. Rufen Sie uns an, wenn Sie im Steuerdschungel feststecken.

Zum Gefühl der Machtlosigkeit trägt auch bei, dass der Staat zu Eingriffen wie Steuerprüfungen, Sonderprüfungen und der Steuerfahndung befugt ist. Dabei ist die Umsetzung der Steuergesetze erschreckend fehlerhaft: Selbst behördliche Steuerbescheide weisen häufig gravierende Mängel auf.

Herr Rechtsanwalt Büttner, als Fachanwalt für Steuerrecht, verhilft Ihnen zu Rechtssicherheit – auch mit der grundlegenden Steuergestaltung im Unternehmen. Was also über die klassische Steuerberatung (Finanzbuchhaltung, Steuererklärung, etc.) hinausgeht, ist bei uns in besten Händen.

Wir prüfen Verträge auf ihre steuerlichen Auswirkungen hin, legen Einspruch gegen unrichtige Steuerbescheide ein, stellen Anträge auf Steuerstundung oder Steuererlass und betreuen unsere Mandanten bei Betriebsprüfungen oder Selbstanzeigen. Auch in Finanzgerichtsverfahren sind wir gern der hilfreiche Partner an Ihrer Seite. Die Aufgaben sind vielfältig!

Bei allen Aufgaben arbeiten wir eng mit ihrem Steuerberater / ihrer Steuerberaterin zusammen. Rufen Sie uns an, Ihr Anruf ist steuerlich absetzbar!

Öffnungszeiten: Mo. ‑ Fr. 9:00 ‑ 12:00 Uhr / Mo., Di., Do. 14:00 ‑ 17:00 Uhr