„Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe.“

Deutsches Sprichwort

Im Geschäftsleben braucht es vor allem eins:
Klare Regeln

Wer Geschäfte macht, will auf der sicheren Seite sein. Das Handelsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zu Ihren Geschäftspartnern, z. B. auch bei der Festlegung von vertriebsrechtlichen und lizenzrechtlichen Strukturen. Im Gesellschaftsrecht stehen die Regeln zur Gründung, Organisation und Beendigung von Gesellschaften sowie das Verhältnis der Gesellschafter zueinander, zur Gesellschaft und zu Dritten.

Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht begleitet unsere Kanzlei Ihr Unternehmen dauerhaft oder in besonderen Situationen. Denn wir kennen sie alle, die Organisationsstrukturen, Rechtsformen und regionalen Gegebenheiten. Wir legen zudem Wert auf einen persönlichen „Draht“ zu unseren Mandanten. Denn nur wenn wir Sie als Mensch verstehen, verstehen wir auch Ihr Unternehmen.

Sie wollen gründen? Dann zeigen wir Ihnen gern die Vor- und Nachteile bestimmter Rechtsformen auf. Wir loten die bestmögliche Unternehmensstruktur aus, wägen Vertretungsbefugnisse ab und begleiten Sie bei familiären Entwicklungen (Tochtergesellschaften, Schwestergesellschaften, Spin-offs, etc.).

Mit den verschiedenen Formen der Umwandlung und Unternehmenskäufen /-verkäufen sind wir ebenso vertraut wie mit dem Gesellschafterwechsel und der Auflösung von Gesellschaften. Gern vertreten wir Sie auch in Prozessen im Handels- und Gesellschaftsrecht.

Unser Ziel ist immer die Lösung, die am besten zu Ihnen, Ihrem Unternehmen und Ihren Zielen passt. Dabei sind auch unsere Kenntnisse im Vertragsrecht hilfreich, das bei sehr vielen Themen flankierend relevant ist. Indem wir für Ihre Rechtssicherheit sorgen, halten wir Ihnen den Rücken frei. Das gibt Ihnen ein sehr gutes Gefühl – versprochen.

Öffnungszeiten: Mo. ‑ Fr. 9:00 ‑ 12:00 Uhr / Mo., Di., Do. 14:00 ‑ 17:00 Uhr