Handelsrecht & Gesellschaftsrecht Rechtsanwalt Wolfgang U. Büttner
„Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe.“
Deutsches Sprichwort
Im Geschäftsleben braucht es vor allem eins:
Klare Regeln
Wer Geschäfte macht, will auf der sicheren Seite sein. Das Handelsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zu Ihren Geschäftspartnern, z. B. auch bei der Festlegung von vertriebsrechtlichen und lizenzrechtlichen Strukturen. Im Gesellschaftsrecht stehen die Regeln zur Gründung, Organisation und Beendigung von Gesellschaften sowie das Verhältnis der Gesellschafter zueinander, zur Gesellschaft und zu Dritten.
Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht begleitet unsere Kanzlei Ihr Unternehmen dauerhaft oder in besonderen Situationen. Denn wir kennen sie alle, die Organisationsstrukturen, Rechtsformen und regionalen Gegebenheiten. Wir legen zudem Wert auf einen persönlichen „Draht“ zu unseren Mandanten. Denn nur wenn wir Sie als Mensch verstehen, verstehen wir auch Ihr Unternehmen.
Sie wollen gründen? Dann zeigen wir Ihnen gern die Vor- und Nachteile bestimmter Rechtsformen auf. Wir loten die bestmögliche Unternehmensstruktur aus, wägen Vertretungsbefugnisse ab und begleiten Sie bei familiären Entwicklungen (Tochtergesellschaften, Schwestergesellschaften, Spin-offs, etc.).
Mit den verschiedenen Formen der Umwandlung und Unternehmenskäufen /-verkäufen sind wir ebenso vertraut wie mit dem Gesellschafterwechsel und der Auflösung von Gesellschaften. Gern vertreten wir Sie auch in Prozessen im Handels- und Gesellschaftsrecht.
Unser Ziel ist immer die Lösung, die am besten zu Ihnen, Ihrem Unternehmen und Ihren Zielen passt. Dabei sind auch unsere Kenntnisse im Vertragsrecht hilfreich, das bei sehr vielen Themen flankierend relevant ist. Indem wir für Ihre Rechtssicherheit sorgen, halten wir Ihnen den Rücken frei. Das gibt Ihnen ein sehr gutes Gefühl – versprochen.
Handels- und Gesellschaftsrecht
Gut, wer als Unternehmer von Anfang an einen Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht an seiner Seite hat. Gern begleiten wir Ihre unternehmerische Entwicklung. Und zwar in allen wichtigen Phasen – von der Gründung über die Gesellschaftsstruktur und die Umstrukturierung bis zur Nachfolgeregelung oder Auflösung von Gesellschaften.
Steuerrecht
In der unternehmerischen Steuergestaltung gibt es Spielräume. Diese zu (er)kennen ist wichtig. Und auch bei der gesellschaftsrechtlichen und erbrechtlichen Beratung haben wir das Steuerrecht stets im Blick. Immer abgestimmt auf Ihr Ziel haben wir im Blick, wo Sie Steuern sparen oder ein Steueraufkommen vermeiden bzw. reduzieren können. Erforderlichenfalls werden wir für Sie Einsprüche gegen Steuerbescheide einlegen, Verfahren vor den Finanzgerichten für Sie führen oder notwendigenfalls auch in einem steuerstrafrechtlichen Verfahren vertreten.
Erbrecht / Nachfolgeberatung
Die frühzeitige Planung der Unternehmensnachfolge braucht vor allem eins: Fingerspitzengefühl. Schließlich soll das Familienvermögen erhalten werden und die Übergabe Ihres Unternehmens oder auch Ihres Vermögens funktionieren – von der Umstrukturierung Ihres Unternehmens über die Nachfolgeregelung bis zu allen steuerlichen Auswirkungen und Ihrer privaten Altersvorsorge.
Vertragsgestaltung
Papier ist geduldig – zumal Vertragspartner den Inhalt von Verträgen grundsätzlich frei bestimmen können. Das birgt Chancen, aber auch Risiken. Wir kennen nicht nur die gesetzlichen Vertragstypen und deren gängige Mischformen, sondern auch die Besonderheiten bei Verträgen unter Kaufleuten. Wir lesen und gestalten auch das Kleingedruckte und nutzen den Rahmen und die Grenzen der Gestaltungsfreiheit, um Ihren Interessen wirkungsvoll Gehör zu verschaffen.
Öffnungszeiten: Mo. ‑ Fr. 9:00 ‑ 12:00 Uhr / Mo., Di., Do. 14:00 ‑ 17:00 Uhr